Reglement
Satzungen und Sportordnungen
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- Satzung des BSC-Rastatt (Fassung vom 14.03.2014)
- Schießordnung für Bogenplätze
Gastschützen-Ordnung
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Gastschützen-Regelung
Der BSC-Rastatt bietet allen interessierten Gastschützen die Möglichkeit im Rahmen einer Gastschützen-Regelung beim BSC-Rastatt zu schießen. Grundvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Bogensportverein.
Gastschützen haben die Möglichkeit zu den Trainingszeiten des BSC-Rastatt unter Anwesenheit einer Aufsichtsperson des BSC-Rastatt am Trainingsbetrieb teilzunehmen.
Als Scheibengebühr/Gastschützenbeitrag erhebt der BSC-Rastatt von jedem Gastschützen die folgenden Gebühren, die bar an den Verantwortlichen gegen Beleg zu bezahlen sind:
15 EUR/Monat (Beliebige Teilnahme an Trainingsveranstaltungen) oder 5 EUR/Tag
Die Gastschützen-Regelung kann hier heruntergeladen werden.