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Satzungen und Sportordnungen

          

 
Gastschützen-Ordnung

Gastschützen-Regelung

Der BSC-Rastatt bietet allen interessierten Gastschützen die Möglichkeit im Rahmen einer Gastschützen-Regelung beim BSC-Rastatt zu schießen. Grundvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Bogensportverein.

Gastschützen haben die Möglichkeit zu den Trainingszeiten des BSC-Rastatt unter Anwesenheit einer Aufsichtsperson des BSC-Rastatt am Trainingsbetrieb teilzunehmen.

Als Scheibengebühr/Gastschützenbeitrag erhebt der BSC-Rastatt von jedem Gastschützen die folgenden Gebühren, die bar an den Verantwortlichen gegen Beleg zu bezahlen sind:

15 EUR/Monat (Beliebige Teilnahme an Trainingsveranstaltungen)    oder    5 EUR/Tag

Die Gastschützen-Regelung kann hier heruntergeladen werden.

 

 

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